Marien-Hospital: Teure Trennung ohne Urteil
Hamm/Herne. Die 18. Kammer des Landes-Arbeitsgerichts Hamm unter Vorsitz von Dr. Guido Jansen hat am Freitag (20. März 2015) eine weitere Kündigungs-Schutzklage gegen die Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital ohne Urteil auf dem Vergleichsweg erledigen können. Der am 6. August 2013 einmal fristlos und später noch einmal außerordentlich mit einer sozialen Auslauffrist bis zum 31. März 2014 nach 25-jähriger Beschäftigung gekündigte Sicherheits-Beauftragte Manfred K. hatte in erster Instanz vor der 3. Kammer des Herner Arbeitsgerichts Anfang Mai 2014 mit seinem Anwalt Potthoff-Kowol beide Kündigungen erfolgreich gekippt.
Die Kammer von Richterin Große-Wilde hatte damals nach umfangreicher Beweisaufnahme festgestellt, "dass das Arbeitsverhältnis des für Arbeitsschutz, Hygiene, Brand- und Strahlenschutz zuständigen (und dafür monatlich mit 5.086 Euro brutto entlohnten Sicherheits-Beauftragten) "weder durch die eine noch durch die andere Kündigung aufgelöst worden ist." (halloherne berichtete am 6. Mai 2014).
Grund für die Kündigungen waren angebliche Drohungen des Mitarbeiters, die Öffentlichkeit auf "weitgehende Verfehlungen im Sicherheitsbereich" des Marien-Hospitals aufmerksam zu machen. Der damals zuständige Personalleiter Björn Schmalenstroeer, zusammen mit Gruppen-Personalleiter Röttger in Hamm ebenfalls als Zeuge geladen, sagte damals aus, er habe das als Drohung in der Nähe einer versuchten Erpressung aufgefasst, zumal K. das im Zusammenhang mit der Frage zur Zukunft seiner (später ebenfalls fristlos gekündigten) Ehefrau verbunden habe.
Er habe sich als Personalchef aber geweigert, über solche Gespräche Auskunft zu geben, so der Personalchef im Zeugenstand. Daraufhin habe K. ihm gesagt, dass jeder, der sich mit seiner Frau anlege, sich auch mit ihm anlege. Die Klägeranwälte Potthoff-Kowol und Frankhof hatten damals die Frage in den Raum gestellt, mit welchen Informationen über Sicherheitsmängel im Krankenhaus ihr Mandant hätte drohen können, wenn diese den Überwachungs-Behörden und der Feuerwehr sowieso längst bekannt waren.
Die damalige St. Vincenz-Gruppe, die im Frühjahr 2013 am Hölkeskampring eingestiegen war und das Marien-Hospital mit einem kurzfristigen Betriebsmittel-Kredit von über neun Millionen vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrte, ließ die Stiftung durch Rechtsanwalt Dr. Barg Berufung gegen das Herner Urteil einlegen. Der erstinstanzlich erfolgreiche Kläger fand in der Zwischenzeit einen zunächst befristeten und seit 16. März 2015 unbefristeten Arbeitsplatz in gleicher Funktion bei der Unfallklinik in Duisburg. Das allerdings mit höheren Fahrtkosten und einer Minusdifferenz von insgesamt 7.561 Euro brutto für die Zeit der Befristung.
Und hatte Richterin Große-Wilde schon am 9. Dezember 2014 festgestellt, "dass dieses Arbeitsverältnis eigentlich nicht mehr fortsetzbar ist", so stellte jetzt auch die Berufungskammer fest, dass eine gütliche Trennung wohl die beste Lösung sein dürfte. Deshalb ein Vergleich, der Kläger K. so stellt, als sei er Anfang August 2013 aus betrieblichen Gründen zum 31. März 2014 gekündigt worden.
Diese Zeit wird die heutige St. Elisabeth-Stiftung als nunmehr alleinige Trägerin des Marien-Hospitals auf der Basis eines Monatsgehalts von 5.086 Euro brutto (rund 40.000 Euro) abrechnen und außerdem noch eine Abfindung von 38. 000 Euro brutto zahlen. Dazu kommt noch die Differenz von 7.561 Euro zwischen dem letzten Herner und dem während der befristeten Beschäftigung in der Duisburger Unfallklinik gezahlten Gehalt. Alles in Allem rund 85.000 Euro brutto. Die Elisabeth-Gruppe als ehemaliger Fusionspartner der Stiftung katholisches Krankenhaus Marienhospital trägt die Kosten, weil die Kündigungen zwar damals von der Stiftung aber auf Drängen des Fusionspartners ausgespochen worden waren.
Die im August 2013 ebenfalls wegen angeblicher Vernichtung wichtiger, dienstlicher Unterlagen fristlos nach 23 Jahren gekündigte Ehefrau des Sicherheits-Beauftragten erreichte im Februar 2014 vor dem Arbeitsgericht die Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung zum 31. März mit entsprechender Abrechnung sowie die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 70.000 Euro brutto (halloherne berichtete). Die Frau hatte nach eigenen Angaben beim Umzug in ein anderes Büro mit einem anderen Aufgabenbereich lediglich ihren Schreibtisch aufgeräumt und alle ihrer Meinung nach überflüssigen Unterlagen geschreddert.