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Marien-Hospital: Warten auf Wolfgang Wessels

Herne/Hamm. Eigentlich sollte sie am ersten Juli-Freitag in Hamm stattfinden, die Verhandlung über die Berufung der "Stiftung katholisches Krankenhaus Marien-Hospital" gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne (4 Ca 1658/13) von Mitte November 2013, das der Kündigungsschutzklage des zwischen Ende Mai und Mitte Oktober 2013 insgesamt viermal fristlos gekündigten Verwaltungsdirektors Wolfgang Wessels stattgegeben hatte (halloherne berichtete mehrfach).

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Doch Anfang der letzten Juniwoche konnte die 10. Kammer des LAG Hamm unter Vorsitz von Dr. Klemens Teipel diese Akte schließen. Die Verantwortlichen der St. Elisabeth-Gruppe, Fusion der früheren Vincenz-Gruppe (Anna-Hospital u.a.) mit dem Krankenhausbereich der Stiftung Marien-Hospital, hatten die Berufung (AZ 10 Sa 1722/13) über ihre Essener Anwälte Dr. Barg und Dr. Wegmann zurücknehmen lassen.

Damit hat der heute 60 Jahre alte Kläger mit seiner von Rechtsanwalt Dr. Till Veltmann vertretenen Kündigungsschutzklage und seiner in diesem Jahr noch erfolgreich geführten Weiterbeschäftigungsklage seine Ziele voll erreicht, muss aber in Konsequenz dieser Entscheidungen wieder "zu vertragsgemäßen Bedingungen als Direktor des Marien-Hospitals" an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Das muss nicht unbedingt sein alter Schreibtisch sein, denn, juristisch spitzfindig genug, der "Direktor des Marien-Hospitals" ist noch lange nicht der "Direktor im Marien-Hospital". Doch die Art der Weiterbeschäftigung steht zur Zeit noch nicht auf der Tagesordnung, weil der Kläger auf eine erste Aufforderung in diesem Jahr, seinen Dienst im Anna-Hospital aufzunehmen, mit einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung reagiert hatte.

Der Stellvertreter des ebenfalls vor dem Arbeitsgericht klagenden Ex-Geschäftsführer Jürgen Hellmann würde nach eigener Darstellung vor Gericht eine gütliche Einigung folgenden Inhalts bevorzugen: Weiterbeschäftigung auf dem Papier bei Fortzahlung der Bezüge von 10.600 Euro brutto monatlich bis Ende März 2017, dazu 100.000 Euro Nettoverlustausgleich und 50.000 Euro Rentenverlustausgleich bzw. bei Ende des Arbeitsvertrages schon 2016 eine Summe von 300.000 Euro.

Der Arbeitgeberseite war das entschieden zu viel. Sollte der zur Wiederaufnahme seiner Arbeit aufgeforderte Kläger allerdings weiter mit Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen antworten und deshalb weiter Krankengeld beziehen, steht er auch nicht mehr auf der Gehaltsliste des Marien-Hospitals.

Donnerstag, 26. Juni 2014 | Autor: Helge Kondring