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Sind ab Montag, 25. Januar 2021, Pflicht im ÖPNV: OP-Masken (im Bild) und FFP2-Masken.

Ebenso an Haltestellen und in HCR-Kundencentern

Medizinische Masken Pflicht im ÖPNV

Ab Montag, 25. Januar 2021, tritt die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch für den ÖPNV eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Bei medizinischen Masken handelt es sich gemäß der Coronaschutzverordnung um sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Die Neuregelung bei der Maskentragepflicht wird auch in der beigefügten Grafik des Landes NRW dargestellt. Die Maskentragepflicht gilt in Bus und Bahn, an Haltestellen und in den KundenCentern, teilte die HCR am Freitag (22.1.2021) mit.

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FFP2-Masken.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen, schreibt die HCR. Gerade vor dem Hintergrund besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken eine höhere Schutzwirkung als normfreie Alltagsmasken haben.

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So kann sich jeder Fahrgast selbst und andere Mitfahrende wirksamer vor einer Infektion schützen und einen wichtigen Beitrag gegen die Verbreitung besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus leisten. Auf die Maskentragepflicht weisen die Verkehrsunternehmen bereits seit ihrem Beginn im letzten Jahr hin.

Freitag, 22. Januar 2021 | Quelle: Dirk Rogalla/HCR