Stellungnahme vom Thomas Nückel
Meilenstein für den Kinderschutz in NRW
Die schweren Fälle von Kindesmissbrauch in Lügde, Münster und Bergisch Gladbach haben schonungslos die Probleme beim Schutz von Kindern in Nordrhein-Westfalen aufgezeigt. In der ersten Plenarwoche im April 2022 hat der Landtag das Landeskinderschutzgesetz beschlossen, das Mindeststandards einführt und für mehr Handlungssicherheit bei Mitarbeitern in Jugendämtern und anderen Einrichtungen sorgen soll. Dazu sagt der Herner Landtagsabgeordnete der FDP Thomas Nückel: „Kinder haben das Recht, gewaltfrei, in Liebe und Geborgenheit aufzuwachsen. Mit dem Kinderschutzgesetz wollen wir dafür sorgen, dass früher erkannt werden kann, wenn Kinder Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sind und diese schlimme Situation schneller beendet werden kann.
Dieses erste Kinderschutzgesetz eines Bundeslandes greift eine Vielzahl von aktuellen und wichtigen Forderungen aus der Praxis auf, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich zu verbessern. Wir führen verbindliche Mindeststandards ein. Damit erhöhen wir die Handlungssicherheit der Mitarbeiter in den NRW-Jugendämtern, die eine sehr schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe haben. Beratungsangebote sowie die Einführung verpflichtender Qualitätsentwicklungsverfahren werden außerdem dazu beitragen, strukturelle Mängel in den Behörden zu identifizieren und zu beseitigen.
Das Kinderschutzgesetz ist der Einstieg für einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz. Wir gehen beim Schutz der Kinder in NRW bundesweit voran. Es ist ein erster Meilenstein, wir wollen das Gesetz stetig weiterentwickeln. Kinder und Jugendliche sollen hier in Herne sicher und geborgen aufwachsen können.“