
Bundespolizisten kontrollieren Mann (34) im Herner Bahnhof
Messer, Schlagringe und Drogen sichergestellt
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (12.3.2025) überprüften Bundespolizisten einen Mann im Herner Hauptbahnhof. Dieser führte verschiedene gefährliche Gegenstände sowie Drogen mit sich.
Gegen 0:20 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Herne und kontrollierten einen 34-Jährigen. Hierbei händigte er den Beamten seinen Personalausweis aus. Auf Nachfrage übergab der Deutsche den Uniformierten freiwillig drei Verschlusstütchen Amphetamin, welche sich in seiner rechten Jackentasche befanden.
Doch das war nicht alles. In der linken Jackentasche stellten die Polizisten ein Karambit- und ein Butterfly-Messer sicher. In der linken Hosentasche wurde zudem ein Schlagring aufgefunden und der Mann trug eine Kette, welche als Anhänger einen Schlagring hatte. Ein Wurfmesser aus seinem mitgeführten Rucksack wurde ebenfalls beschlagnahmt.
Klauenförmiges Messer mit Ursprung in Asien
Das Karambit-Messer ist ein klauenförmiges Messer, dessen Ursprung in Asien liegt. Die Klinge und der Griff ergeben einen Bogen. Zudem ist der Ring am Ende des Griffes ein typisches Merkmal, mit dem das Messer am kleinen Finger eingehängt werden kann. Bei dem Butterfly-Messer handelt es sich um ein Faltmesser mit zweigeteilten, auf einer Ebene schwenkbaren Griffen.
Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab. Wurfmesser bestehen im Gegensatz zu anderen Messertypen normalerweise aus einem einzigen Stück Stahl oder anderem Material und haben keinen Griff.
Das Messer besteht aus zwei Teilen: der „Klinge“, der geschärften Hälfte des Messers, und dem „Griff“, der nicht geschärft ist. Der Griff dient dazu, dem Benutzer eine sichere Handhabung des Messers zu ermöglichen und gleichzeitig das Gewicht der Klinge auszugleichen.
Warum? Keine Antwort
Warum der Dortmunder die gefährlichen Gegenstände mit sich führte, verriet er den Beamten nicht. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz ein.