
Zwölf Prozent Steigerung für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke
Neue Bodenrichtwerte veröffentlicht
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Herne hat zum Stichtag 1. Januar 2022 die Bodenrichtwerte, den Grundstücksmarktbericht und Immobilienrichtwerte beschlossen und veröffentlicht. Diese sind auf der Internetseite des Landes NRW, www.boris.nrw.de, ersichtlich bzw. lassen sich von dort herunterladen.
Die Ergebnisse basieren auf den Auswertungen der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses (siehe Infobox 1), in der die Daten sämtlicher Verkäufe von Immobilien erfasst werden. Im Jahr 2021 waren das in Herne insgesamt 1362. Aufgrund dieser Auswertung wurde unter anderem beschlossen, dass die Bodenrichtwerte gegenüber dem Vorjahr für Wohnbauland für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke um 12 Prozent und für Mehrfamilienhausgrundstücke sowie für Gewerbegrundstücke um fünf Prozent erhöht werden. Die Bodenrichtwerte im Kerngebiet an der fußläufigen Bahnhofstraße sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft blieben unverändert.
Ganzes Stadtgebiet nun abgedeckt
Neu ist, dass die Bodenrichtwertzonen nun flächendeckend mit Bodenwerten das gesamte Stadtgebiet abdecken: Bisher war es so, dass Zonen für Grundstücke mit Sondernutzungen, die in der Regel nicht am Grundstücksmarkt gehandelt werden, zum Beispiel Parkanlagen, Friedhöfe, Gemeinbedarfsflächen, keine Werte beinhalteten.
Vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform (siehe Infobox 2) war dies nicht mehr zulässig. Für einige Gebiete sind daher neue Zonen mit entsprechenden Werten gebildet worden, unter anderem für Kleingärten, wohingegen der überwiegende Teil dieser Flächen den jeweils benachbarten Zonen zugeordnet wurde. Des Weiteren ermittelte man erstmalig Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen im bau- und planungsrechtlichen Außenbereich.
Eigentumswohnungen neun Prozent teurer
Die Umsatzzahlen, Statistiken und die Preisentwicklungen beinhaltet der Grundstückmarktbericht 2022. Danach ergaben sich gegenüber dem Vorjahr Preissteigerungen bei bebauten Grundstücken mit Ein- und Zweifamilienhäusern von elf Prozent, mit Mehrfamilienhäusern von 14 Prozent und mit Eigentumswohnungen von neun Prozent.
Erstmalig wurden Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen ermittelt. Künftig sollen auch Immobilienrichtwerte für die Teilmärkte Ein- und Zweifamilienhäuser abgeleitet werden. Immobilienrichtwerte sind wie Bodenrichtwerte auf der Internetseite www.boris.nrw.de einsehbar. Für Herne gibt es sechs Zonen, wobei dort die entsprechenden Grundwerte anzuklicken sind. In dem geöffneten Popup-Fenster lässt sich mit Hilfe eines Immobilien- Preis-Kalkulators ein individueller Wert für Eigentumswohnungen berechnen.
Infobox 1
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Herne ist ein selbstständiges und unabhängiges Gremium von 17 Sachverständigen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Diese sind Bauingenieure, Architekten, Vermessungsingenieure beziehungsweise Geodäten, Immobilien- und Bankkaufleute. Des Weiteren sind zwei Vertreter der Finanzverwaltung Mitglied des Ausschusses. Gutachterausschüsse gibt es in NRW flächendeckend in allen Städten oder Landkreisen.
Primäre Aufgabe der Gutachterausschüsse ist es, für Markttransparenz am Grundstücks- und Immobilienmarkt zu sorgen. Dafür ermitteln sie unter anderem Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte, erstellen Verkehrswertgutachten und veröffentlichen in Grundstücksmarktberichten Daten für die Wertermittlung und Statistiken des Grundstücksmarktes in der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Die Gutachterausschüsse haben eine Geschäftsstelle, in der die grundlegenden Arbeiten von den dortigen Mitarbeitern erledigt werden. In der Stadt Herne ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Fachbereich Vermessung und Kataster im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36 eingerichtet. Telefonisch erreicht man diese unter 0 23 23 / 16 - 46 38 oder per E- Mail unter . Informationen und Kontaktdaten findet man auch auf der Hompage der Stadt Herne www.herne.de unter dem Suchwort Gutachterausschuss.
Infobox 2
Die Grundsteuer wird zukünftig mit Hilfe der Bodenrichtwerte ermittelt. Diese werden von den jeweiligen Gutachterausschüssen bereit gestellt und auf der Homepage www.boris.nrw.de veröffentlicht. Telefonische oder schriftliche Auskünfte bezüglich der Ermittlung beziehungsweise zur Ableitung für die Grundsteuer können beziehungsweise dürfen von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle nicht gegeben werden.
Diesbezüglich ist sich an die zuständige Finanzverwaltung zu wenden beziehungsweise im Internet zu schauen: www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform. Die Finanzverwaltung plant, im Mai Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer zu versenden und Informationshotlines bei den Finanzämtern einzurichten.