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Yvonne Sachtje.

Stellungnahme

Sachtje zu Teilzeit-Jobs in Herne

Zu den neuesten Zahlen der Teilzeit-Jobs in Herne nimmt Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Stellung: "Rund 12.500 Beschäftigte in Herne haben derzeit eine Teilzeit-Stelle. Das sind 15 Prozent mehr als noch 2012. Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vor dem Hintergrund der Debatte um prekäre Arbeit fordern wir ein verbrieftes Rückkehrrecht auf Vollzeit. Die Zunahme der Teilzeit ist beunruhigend. 20- oder 30-Stunden-Jobs werden immer mehr zur Regel – und häufig zur Falle. Gerade Frauen bleibt etwa nach einer Familien-Pause der Wunsch, in Vollzeit zurückzukehren, oft verwehrt. Dies erschwert nicht nur die Karriere, sondern sorgt auch für niedrige Renten. Dieses Problem nimmt immer größere Ausmaße an: So arbeiten laut BA aktuell 47 Prozent aller berufstätigen Frauen in Herne in Teilzeit.

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Viele von ihnen wollen mehr arbeiten, worin auch ein riesiges Potential für den heimischen Arbeitsmarkt liegt. Diese Chance darf man in Zeiten des Fachkräftemangels nicht einfach verschenken. Doch auch Männer, die für mehr Zeit mit der Familie die Arbeitszeit reduzieren und später wieder erhöhen wollen, bekommen dazu oft keine Chance. Auch ihnen würde ein Rückkehrrecht auf Vollzeit spürbare Entlastung bringen.

Entsprechende Gesetzespläne des Bundesarbeitsministeriums waren im Koalitionsausschuss zuletzt am Widerstand der Union gescheitert, obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Die NGG fordert die Regierungsparteien nun auf, mit ihrem Versprechen ernst zu machen und das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden. Tausende Berufstätige in der Region würden davon profitieren. Der Rückkehranspruch sollte dabei für alle Betriebe gelten und nicht nur für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern, wie von der CDU gefordert.

Teilzeit-Beschäftigte stehen nicht nur mit geringerem Einkommen und schlechterer Absicherung bei Rente und Arbeitslosigkeit da. Sie haben auch bei der Karriere das Nachsehen. Dabei sollten gerade jungen Müttern und Vätern nach einer Auszeit dieselben Möglichkeiten offenstehen wie allen anderen Beschäftigten. Gleiches gilt für Menschen, die sich beruflich weiterbilden oder ehrenamtlich engagieren.

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Wer später in Vollzeit zurück will, muss darauf einen festen Anspruch haben. Die Wahl der Arbeitszeit sollte eine individuelle Entscheidung sein. Mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt ist dies wichtiger denn je. Die Arbeitgeber sprechen gern von Flexibilität und meinen damit Mehrbelastung für die Beschäftigten. Aus Sicht der Arbeitnehmer heißt Flexibilität aber auch, je nach Lebensabschnitt entscheiden zu können, mehr oder weniger zu arbeiten.“

Mittwoch, 3. Mai 2017 | Quelle: Yvonne Sachtje/NGG
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