Stiftung muss 2,8 Mio € an Ex-Tochter GSG zahlen
Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Bochum hat am Donnerstagnachmittag (17.12.2015) die Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital, "vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Christian Gröne" antragsgemäß verurteilt, an ihre frühere Tochter GSG (Gesellschaft für Serviceleistungen im Gesundheitswesen) 2.834.045,45 Euro für erbrachte aber nicht abgerechnete Dienstleistungen aus den Jahren 2012 (223.677,58 Euro), 2013 (1.270.523,01 Euro) und 2014 (1.339.844,86 Euro) zu zahlen.
Die Ende der neunziger Jahre gegründete und 2003 vom damaligen Geschäftsführer Jürgen Hellmann ins Marien-Hospital eingegliederte GSG führte auf der Basis eines 2007 neu gefassten Dienstleistungsvertrages "die Gebäude- und Fensterreinigung in den von der Stiftung betriebenen Einrichtungen Marien-Hospital, Altenheim St. Elisabeth-Stift, Seniorenzentrum St. Georg und Altenzentrum Herne durch und stellte diesen Einrichtungen auch Personal für die Bereiche Küche, Zentralsterilisation, Pflegedienst und sonstige Dienstleistungen" zur Verfügung, wie GSG-Anwalt Dr. Björn Zenzen in seiner Klageschrift vom 26. März dieses Jahres aufgelistet hatte. Bis Ende 2011 erstattete die Stiftung diese Kosten auch "anstandslos", beließ es dann ab 2012 bei Vorschüssen und zahlte dann 2013 und 2014 nichts mehr. Das unter Berufung auf angebliche Aufrechnungen in den jeweiligen Jahresabschlussberichten, wie Stiftungsanwalt Dr. Aare Schaier und Stiftungsfinanzchef Rolf-Dieter Sporleder jetzt noch einmal mündlich der Kammer von Barbara Tschentscher und ihren Beisitzern Christoph Bags und Gerhard Reese zu erklären versuchten.
Dabei unterstellten die Stiftungsvertreter der von ihrem Geschäftsführer Theo Freitag vertretenen Klägerin sogar, "die Bilanzen der Gesellschaft mit denen des Marien-Hospitals zu verwechseln." Die Frage von GSG-Anwalt Dr. Zenzen, wie die Stiftung erklären könne, dass in den Vorjahren bis 2013 immer gezahlt worden ist und danach nicht mehr," beantwortete Dr. Schaier mit dem simplen Hinweis darauf, "dass richtig ist, was nach der Jahresabschlusserklärung übrig geblieben ist." Einen angeblichen Verzicht auf noch offene GSG-Forderungen konterte Klägeranwalt Dr. Zenzen mit dem Hinweis auf den nach der Fusion der St. Vincenz-Gruppe mit der Stiftung Marienhospital zur St. Elisabeth-Gruppe geschlossenen "Ausgliederungsvertrag" mit der Vereinbarung in § 7,3, "dass nirgendwo ein Verzicht erklärt worden ist."
Am Ende der Verhandlung deutete Kammervorsitzende Tschentscher dann die Richtung an, als sie das Verwirrspiel durch verschiedene Bilanzen kritisierte. GSG-Anwalt Dr. Zenzen sprach beim Verlassen des Landgerichts sogar von "Bilanztricksereien". Noch nicht erfasst von dieser Entscheidung des Landgerichts sind GSG-Leistungen des laufenden Jahres für die Stiftung in einer Höhe von rund 350.000 Euro. (AZ 14 0 195/15)