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Wie kann der Entlastungsbetrag bei der Pflege von Angehörigen zu Hause genutzt werden? Darüber informiert das AWO-Seniorenfrühstück.

AWO-Seniorenfrühstück gibt Infos

Über den Entlastungsbetrag in der Pflege

Das nächste Seniorenfrühstück der AWO steht an. Es ist für Mittwoch, 14. Mai 2025, um 10 Uhr in der Begegnungsstätte an der Breddestraße 14 geplant. Dabei werden die Besucher über den Entlastungsbetrag in der Pflege informiert.

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Die meisten Pflegebedürftigen werden zum Teil oder ganz von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Das erfordert viel Zeit und Kraft. Um Pflegende zu entlasten und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege.

Martin Gorczelanczyk, Pflegeberater von der AOK, informiert die Frühstücksteilnehmer über den Entlastungsbetrag, den alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, beanspruchen können (bis zu 125 Euro im Monat). Sie erfahren etwas über die Nutzung der AnFöVo (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) sowie wofür und wie man diese Leistungen (Grundpflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Einkaufen, Beschäftigung etc.) in Anspruch nehmen kann.

Verschiedene Fragen werden beantwortet

Weitere Fragen werden beantwortet, darunter: Wer darf die Leistungen erbringen? Unterschiede der Nutzung zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrade 2-5? Wie funktioniert das mit dem Abrechnen? Sparen sich die Leistungen an? Wann verfallen diese? Was ist, wenn die Gelder nicht ausreichen? (60/40 Regelung).

Anmeldung erbeten unter Tel 0234 9524-0.

Mai
14
Mittwoch
Mittwoch, 14. Mai 2025, um 10 Uhr AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte, Breddestraße 14, 44623 Herne
Mittwoch, 23. April 2025 | Quelle: AWO Herne