
Regelungen und Fallbeispiele zum Elternunterhalt
Wann Kinder zur Kasse gebeten werden
Wenn Vater oder Mutter ihre Pflege nicht bezahlen können, wird vielfach der Nachwuchs mit zur Kasse gebeten. Das kann zu einer finanziellen Bürde für viele Familien werden. Diese Problematik greift aktuell der Gesetzgeber auf: Das Bundesarbeitsministerium plant eine Entlastung beim Unterhalt für Gering- und Normalverdiener. Künftig soll erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr auf das Vermögen der Kinder zurückgegriffen werden. Bis das Gesetz in trockenen Tüchern ist, gelten die bis herigen Regelungen. Diese werden im Ratgeber Elternunterhalt der Verbraucherzentrale ausführlich erläutert.
Die aktuell überarbeitete Auflage will Lesern dabei helfen, die Grundlagen des Elternunterhalts zu verstehen. Darin wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Sozialhilfeträger Eltern finanziell unterstützt. Hierzu gibt das Buch den aktuellen Gesetzesstand wieder, beantwortet anhand einer Beispielfamilie wichtige Fragen, behandelt anschaulich verschiedene Problemstellungen und bietet konkrete Rechenbeispiele.
Der Ratgeber Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro und ist in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Herne, Freiligrathstraße 12, erhältlich.