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Lutz M. Cebulla, Leiter der Familienkasse NRW Nord.

Wie und wann Kindergeld gezahlt wird

Lutz M. Cebulla, Leiter der Familienkasse NRW Nord, erlebt häufig große Unsicherheit bei Eltern und jedes Jahr - insbesondere in den Sommermonaten - treten in den Familien verstärkt Fragen zur Weiterzahlung des Kindergeldes bei älteren Kindern oder bei Schulabgängern auf. Was viele nicht wissen: Kindergeld kann auch nach dem Schulabschluss oder nach Vollendung des 18. Lebensjahr gezahlt werden. Um den Eltern die Ungewissheit zu nehmen, klärt die Familienkasse immer wieder auf und informiert, was zu beachten ist.

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So ist zum Beispiel eine Meldung nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung hierfür nachweisen kann.

Kann sich das Kind noch nicht bewerben, zum Beispiel weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. „Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende immer schriftlich mitzuteilen. Hierfür können vorgesehene Formulare aus dem Internet genutzt werden. Wer trotzdem noch Fragen hat, kann immer anrufen“, so Lutz M. Cebulla.

Mittwoch, 30. Mai 2018 | Quelle: Agentur für Arbeit