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Die Runde beim Pressegespräch zum Projekt Wohnen am Flottmannpark: (v.li.) Gerhard Schensar, Geschäftsführer des Umlegungsausschusses, Peter Muhss, Leiter der Bauleitplanung, Dezernent Karlheinz Friedrichs und Annegret Sickers, Vorsitzende des Umlegungsausschusses.

Bebauungsplans Nr. 244 –Vödestraße

'Wohnen am Flottmann-Park' nimmt Fahrt auf

Das Projekt Wohnen am Flottmannpark geht in die nächste Phase. Geplant werden mit diesem Projekt rund 40 Wohneinheiten an der Vödestraße, die überwiegend aus Ein-und Zweifamilienhäusern, aber auch aus mehrgeschossigen Bauten bestehen sollen. Bei einem Pressegespräch am Montag (15.6.2020) informierten Baudezernent Karlheinz Friedrichs, Annegret Sickers, Vorsitzende des Umlegungsausschusses, Gerd Schensar, Geschäftsführer des Umlegungsausschusses und Peter Muhss, Leiter der Bauleitplanung, über den derzeitigen Stand des Projektes.

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„Das Bauprojekt Wohnen am Flottmannpark brauchte längere Zeit, um es zu bearbeiten. Das ist aber normal, wenn man nicht auf dem freien Land bauen will. Es erfordert viel Abstimmung mit den Eigentümern" , erläuterte Baudezernent Karlheinz Friedrichs die Lage. Im Jahr 2015 war bereits ein Bebauungsplan vorgestellt worden, der bei den Eigentümern auf nicht so viel Begeisterung gestoßen sei. Für den jetzigen Plan gäbe es mehr positives Feedback.

„Dieses Wohnprojekt soll auch speziell jungen Familien die Möglichkeit bieten, hier in unserer Stadt Eigentum zu Erwerben. Ebenso sind Stadtvillen, mit mehreren Wohnparteien vorgesehen, sodass ebenso Wohnungen angemietet werden können" , so Peter Muhss.

Annegret Sickers, Vorsitzende des Umlegungsausschusses.

Umlegungsverfahren

Bei dem zu bebauenden Land handelt es sich, um ein sogenanntes Mischgebiet, da es Wohn-und Gewebeflächen sowie landschaftliche Flächen enthält. Um eine Bebauung verwirklichen zu können, musste neben der Erstellung eines Bebauungsplans, auch ein Umlegungsverfahren in die Wege geleitetet werden. Dieses Verfahren dient zur Verwirklichung des Bebauungsplanes, wenn die Flurstücke im Bebauungs-Gebiet aufgrund der Lage, Form oder Größe und der Eigentümerstruktur nicht im Sinne des Bebauungsplanes entwickelt und bebaut werden können.

„Das Ziel des Verfahrens ist es, Baugebiete durch Erschließung oder Neuordnungen zu entwickeln", so Annegret Sickers, Vorsitzende des unabhängigen Umlegungsausschusses: „Alle Eigentümer werfen ihr Land in einen Topf und bekommen entwickelte Flächen zurück. Es ist ein freiwilliges Verfahren und keiner der Eigentümer wird enteignet."

Gerd Schensar, Geschäftsführer des Umlegungsausschusses, ergänzte: „Die Eigentümer werden in ihrem Vermögen nicht beeinträchtigt. So werden während des Umlegungsverfahrens jedem Eigentümer in möglichst gleicher oder gleichwertiger Lage gleich-oder höherwertige Grundstücke zugeteilt, die im Sinne des Baubauungsplanes für die jeweils festgesetzte Nutzung gestaltet sind."

Peter Muhss, Leiter der Bauleitplanung der Stadt.
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'Schleifen-Erschließung'

„Der Bebauungsplan Nr. 244 –Vödestraße sieht eine Schleifen-Erschießung vor", so Muhss: „In der Mitte soll es eine Angerfläche für beispielsweise einen Spielplatz geben." Außerdem solle die Siedlung zu einem verkehrsberuhigten Bereich werden mit Spielstraßen, so die Verantwortlichen. Demnächst wird der Bebauungsplan im Technischen Rathaus ausgelegt werden und später dem Rat vorgelegt werden.

Montag, 15. Juni 2020 | Autor: Julia Blesgen