Zeugnisstreit nach Tod des Chefs
Wie kommt ein Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb an ein Zeugnis für seine Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber, wenn der Chef durch seinen plötzlichen Tod dazu nicht mehr in der Lage ist? Diese Frage stellte sich Arzthelferin Sandra V. gut zwei Jahre nach ihrer Einstellung in der Praxis von Internist Dr. Keke C. in Herne-Süd. Der Arzt verstarb im Herbst, und die Praxis mit zwei Arzthelferinnen und einer Auszubildenden schloss Ende November. Witwe Gisela C. und Helferinkollegin S. setzten sich zusammen, und heraus kam ein Zeugnis, das Rechtsanwalt Baumann jetzt vor dem Arbeitsgericht schlicht und ergreifend als "schlecht" bezeichnete.
Den Grund dafür meinte Sandra V. als Klägerin auch zu kennen. Die Kollegin hätte sie seit ihrer Einstellung im September 2012 ständig "gemobbt", und mit der Frau des Chefs habe sie sich auch nicht gut verstanden. Beleg dafür sei neben dem Zeugnis auch die Nichtzahlung der seit ihrer Einstellung üblichen Treuezahlung von 1.760 Euro zum Jahresende. 2012 habe sie diese Leistung anteilig und 2013 voll von ihrem Chef bekommen.
Rechtsanwalt Bömkes, der das angegriffene Zeugnis als "durchschnittlich" bezeichnete, räumte durchaus Probleme zwischen seiner nicht erschienenen Mandantin und der Klägerin ein: "Sonst säßen wir ja nicht hier." Richter Ulrich Nierhoff, der am Freitag (19.12.2014) die letzten Gütetermine des Jahres 2014 verhandelte, konnte aber auch dieses Verfahren einvernehmlich beenden. Die Klägerin, der das Zeugnis wichtiger war als die sogenannte Treuezahlung, verzichtete schließlich auf das Geld und bekommt dafür ein von ihr entworfenes Zeugnis, das ihr Anwalt der Gegenseite bereits vorher als Schriftsatz zugestellt hatte. "Meine Mandantin muss schließlich wissen, was sie da alles gemacht hat." (AZ 5 Ca 2916/14)