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Der goldenen Herbst lädt nicht nur zum Spaziergang ein.

Wohin mit dem Laub?

Zum Umgang mit der herbstlichen Blätterflut

Bunt verfärbte Blätter setzen im Herbst farbliche Akzente. Doch wenn sie in großen Mengen von den Bäumen fallen, fragen sich viele: Wohin mit all dem Laub? Auf Gehwegen muss es beseitigt werden, damit niemand auf feuchten Blättern ausrutscht und sich womöglich verletzt. Verstopfte Regenrinnen und Abflüsse können zu Wasserschäden führen. Im Garten hingegen kann das Laub nützlich sein. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man die Blätterflut am besten bewältig.

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Fegen: Gehwege müssen frei sein

Was so schön raschelt, ist für viele Menschen eine Last.

Die Pflicht zum Laubfegen bezieht sich zunächst auf das eigene Grundstück. Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hausbesitzer übertragen hat, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Sonst kann es teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Eigentümer können die Pflichten für den Fegedienst an die Mieter weiterreichen, müssen das jedoch im Mietvertrag festhalten. Zudem müssen Hausbesitzer kontrollieren, ob die Mieter ihren Pflichten nachkommen. Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung von Mietern oder Eigentümern ein, zumindest dann, wenn letztere die Immobilie selbst bewohnen.

Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht. Auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Allerdings gelten keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Das bedeutet auch: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte nämlich, ob Betroffene den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.

Großcontainer für das Laub der Straßenbäume.

Entsorgen: Am besten biologisch

Das Laub von Gehwegen wird am besten in der Biotonne oder – falls vorhanden – auf dem eigenen Kompost entsorgt. Viele Gemeinden bieten in der Zeit des herbstlichen Blätterfalls zudem spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die separat abgeholt werden, oder verlängern die Öffnungszeiten ihrer Bau- und Wertstoffhöfe, sodass Privatpersonen dort Laub abgeben können. Informationen dazu finden sich im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort. Nur wenn es gar keine Alternative gibt oder das Laub stark verschmutzt ist, kann es in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Das gilt auch für Blätter, die einen deutlichen Pilzbefall oder andere Pflanzenkrankheiten zeigen.

Tabu: Laub und Baumschnitt verbrennen

Auch wenn es früher durchaus üblich war: Einfach im Garten ein Feuer zu machen, um das Laub loszuwerden, ist keine gute Idee. Denn laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen verboten. Verwerten hat Vorrang. In NRW steht auch das Landesimmissionsschutzgesetz dem privaten Verbrennen entgegen. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In manchen Bundesländern gibt es Ausnahmen, jedoch meist nur außerhalb geschlossener Ortschaften.

Nutzen: Winterschutz und Dünger

Unter Bäumen, auf Gemüsebeeten und unter Stauden kann das Laub ruhig liegen bleiben. Der Boden profitiert von dem Schutzmantel, denn bei starkem Regen bleiben mehr Mineralien in der Erde. Ein Laubhaufen in einer Gartenecke ist für Igel, Insekten und andere Kleintiere ein optimaler Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der im Frühjahr anstelle von teurer Gartenerde verwendet werden kann. Für den Rasen jedoch ist eine dicke Laubschicht schädlich, weil Gras auch im Winter langsam weiter wächst. Fehlen Nährstoffe und Licht, wird der Rasen gelb.

Pusten: Vorsicht mit Laubbläsern und -saugern

Fegen ist das erste Mittel der Wahl: Die cool cats beim Laubfegen.

Laubbläser und Laubsauger dürfen wegen ihrer Lautstärke nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden, nämlich in der Regel werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Kommunen können in ihren Satzungen strengere Regeln für den Lärmschutz festlegen. Da die Geräte auch Kleintieren und Insekten Schaden zufügen, ist ihr Gebrauch kritisch zu sehen. Naturschutzverbände und auch das Bundesumweltministerium raten vor allem im privaten Bereich von einem Gebrauch ab. Stattdessen sollten Hobbygärtnern zum Rechen greifen.

Kontrollieren: Regenrinnen und Abflüsse

Regen-Gully.

Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.

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Weiter Infos und Tipps hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage zusammengestellt.

Mittwoch, 25. September 2024 | Quelle: Verbraucherzentrale Herne